|  Haushaltssatzung der Gemeinde Hartmannsdorf 2008 | 
        
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      Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat in seiner 
Sitzung am 28.11.2007 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 
2008 beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht 
wird. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Saale-Holzland- 
Kreises hat mit Schreiben vom 22.01.2008 die 
Bekanntmachung genehmigt. 
Haushaltssatzung der Gemeinde Hartmannsdorf 
(Landkreis Saale-Holzland) 
für das Haushaltsjahr 2008 
Auf Grund des § 55 ff. ThürKO erlässt die Gemeinde folgende 
Haushaltssatzung: 
§ 1 
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 
2008 wird hiermit festgesetzt; er schließt 
im Verwaltungshaushalt 
in den Einnahmen und Ausgaben mit 600.700 EUR 
und im Vermögenshaushalt 
in den Einnahmen und Ausgaben mit 397.600 EUR 
ab. 
§ 2 
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und 
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 90.000 EUR festgesetzt. 
§ 3 
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden 
nicht festgesetzt. 
§ 4  
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern 
werden wie folgt festgesetzt: 
1. Grundsteuern 
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 235 v. H. 
b) für die Grundstücke (B) 341 v. H. 
2. Gewerbesteuer 342 v. H. 
§ 5 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung 
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 EUR 
festgesetzt. 
§ 6 
Es gilt der bestätigte, als Anlage beigefügte Stellenplan. 
§ 7 
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2008 in Kraft. 
Hartmannsdorf, den 25. Januar 2008 
 
Die Haushaltssatzung liegt während der Dienstzeiten in der Zeit 
vom 12.02.2008 - 26.02.2008 
in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal, Nöben 3, 
07613 Crossen an der Elster zu jedermanns Einsicht aus.  
 
Quelle: www.hartmannsdorf.info/Amtsblatt-VG-Heideland-Elstertal.pdf
      
      
      
      
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