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Geschrieben von Markus am 09.11.2007 um 16:48:

  Winterdienst in Hartmannsdorf

Gem. den Straßenreinigungssatzungen aller Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft sind innerhalb der geschlossenen Ortslage alle Gehwege, Zugänge zu Überwegen sowie Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang von den Eigentümern, Erbbauberechtigten usw. der anliegenden Grundstücke zu reinigen.

Diese Reinigungspflicht umfasst auch den Winterdienst.
Das bedeutet, bei Schneefall sind die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten derart und rechtzeitig zu streuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Dies gilt auch für “Rutschbahnen”.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg und bei Hinterliegergrundstücken gibt es genaue Regelungen. (Bei Bedarf können Sie diesbezüglich nochmals bei der Verwaltungsgemeinschaft nachfragen).

Die Gemeinden haben im Übrigen die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit vom Schnee zu räumen und bei Schneeund Eisglätte zu streuen, soweit das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.

Für die B 7 in der gesamten Ortslage wurde ein gemeindeübergreifender
Vertrag mit der Fa. Poßögel & Partner, Hermsdorf abgeschlossen

1. Straßen u. Wege:
Weg der Freundschaft, Birkenweg, Friedensweg, Nebenstraßen

2. Geh-/Radwege:
Flurgraben bis Schule Crossen, Bahnhofstraße, Geraer
Straße, Ortslage (entlang öffentlicher Grundstücke)

Quelle: VG Heideland-Elstertal